


Politische Steuerung oder Freiheit der Wirtschaft?
Die Bundesregierung hat ein Bundestariftreuegesetz beschlossen, nach dem öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Was die einen als Weg zu einem ausgeglichenen Wettbewerb betrachten, ist für die anderen ein Anti-Wachstumsgesetz.

Politische Steuerung oder Freiheit der Wirtschaft?
Die Bundesregierung hat ein Bundestariftreuegesetz beschlossen, nach dem öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Was die einen als Weg zu einem ausgeglichenen Wettbewerb betrachten, ist für die anderen ein Anti-Wachstumsgesetz.

Pro
Öffentliches Geld für gute Arbeit – nach Tarif
Von Stefan Körzell
Tariflöhne als Regel, nicht als Luxus – das hat sich die Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Und das ist verdammt wichtig, denn der Staat plant in den kommenden Jahren Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur. Als großer Auftraggeber kommt ihm damit besondere Verantwortung zu. Und die muss er endlich nutzen, indem er ausschließlich Unternehmen beauftragt, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen garantieren. Nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten hierzulande arbeiten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Durch Tarifflucht entstehen unserer Gesellschaft hohe Kosten auf vielen Ebenen. Dieses Gesetz kann einen Beitrag dazu leisten, Sozialkassen, Bundeshaushalt und Einkommen der Bevölkerung mindestens in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags zu stärken. Bislang kommt bei öffentlichen Ausschreibungen meist das vermeintlich billigste Angebot zum Zuge. Doch wenn der Staat billig kauft, zahlt er mitunter doppelt. Wenn nur der niedrigste Preis zählt, fördert das Dumping-Wettbewerb. So werden Unternehmen mit Tarifverträgen benachteiligt. Im Übrigen widerspricht dies fundamental den Zielen des Vergaberechts, für ausgeglichenen Wettbewerb zwischen den Bietern zu sorgen. Deshalb muss die Botschaft des Tariftreuegesetzes unmissverständlich lauten: Öffentliche Aufträge gibt es nur für gute Arbeit nach Tarif – nicht für den, der am dreistesten kalkuliert. Tarifverträge sind der beste Garant für faire Arbeitsbedingungen, gute Löhne und hohe Qualität bei der Auftragsausführung. Den Unternehmen bringen sie Planungssicherheit und sozialen Frieden. Schon unter der Ampelregierung gab es einen mit der FDP im Wesentlichen geeinten Gesetzentwurf. Dieser ist nun Grundlage für den zweiten Anlauf. Auch Arbeitgeberverbände saßen damals mit am Tisch und haben ihre Interessen eingebracht. Jetzt stellen sie Teile dieses Kompromisses öffentlich infrage. Anstatt die Interessen ihrer tarifgebundenen Unternehmen zu vertreten, diffamieren die Verbände das Gesetz als Bürokratiemonster. Dabei zeigen das Saarland und Berlin mit ihren Landesgesetzen längst, wie es geht: Tarifgebundene Betriebe müssen lediglich ein simples zweiseitiges Formular einreichen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält jedoch noch zu viele Ausnahmen – das Parlament muss nachbessern. Bislang soll Tariftreue ab 50 000 Euro Auftragshöhe Pflicht werden. Das bedeutet, dass bis zu 30 Prozent der Aufträge nicht erfasst würden. Der Schwellenwert muss sinken. Der Staat wird in den kommenden Jahren enorm investieren. Es ist seine Pflicht, mit diesem Geld faires Unternehmertum zu würdigen und die Sozialpartnerschaft in Deutschland zu stärken.
Contra
Wirtschaft braucht Freiheit – keinen Zwang
Von Steffen Kampeter
Bundestariftreuegesetz. Ein Wortungetüm – und wie so oft haben diese sperrigen Begriffe in der Praxis eine verheerende Auswirkung auf unseren Standort. Wir Arbeitgeber setzen diesem Wortungetüm einen so simplen wie logischen Satz entgegen: Wirtschaft braucht Freiheit. Nach diesem Grundsatz sollte in Zeiten der Rezession und der geopolitischen Spannungen Politik gemacht werden. Das sogenannte Tariftreuegesetz hat mit Freiheit nichts zu tun. Und mit Treue erst recht nicht. Treue ist freiwillig und beruht auf Gegenseitigkeit. Daher spreche ich von einem Tarifzwangsgesetz. Dieses Gesetz ist ein weiteres Korsett für Unternehmen – und es ist ein Anti-Wachstumsgesetz. Es offenbart ein erschreckendes Bild von Unternehmertum, geprägt von Misstrauen und Regulierungssucht. Es generiert neue Bürokratie. Es schließt kleinere Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen aus. Und es blockiert den Weg zu mehr Tarifbindung. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Tarifverträge gelten sollen. Diese Form der Tarifzensur widerspricht dem Grundgesetz und auch dem EU-Recht. Wir haben es hier mit einem Angriff auf die Tarifautonomie zu tun. Wir kennen das Muster: Der Staat mischt sich in Dinge ein, aus denen er sich raushalten sollte – wir kennen das von der Mindestlohnentscheidung der Ampel. Löhne werden in Deutschland von den Sozialpartnern ausgehandelt – dieser Grundsatz muss weiterhin gelten. Das Prinzip des – oft hart erstrittenen – Kompromisses zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist eine der Säulen der Sozialen Marktwirtschaft. Mit dieser Wirtschaftsordnung fährt unser Land seit Jahrzehnten gut und erfolgreich. Wer das Tariftreuegesetz begrüßt, beschädigt mutwillig diese Säule. Wer die Tarifbindung wirklich stärken will, muss den Sozialpartnern die nötige Beinfreiheit lassen. Und noch ein Hinweis zum Schluss: Steigende Nettolöhne gibt es, wenn der Staat den Nettoklau bei den Beschäftigten beendet – und ihnen nach den nötigen Sozialstaatsreformen endlich wieder mehr Netto vom Brutto lässt. Darauf sollte sich die Politik konzentrieren.
Pro
Öffentliches Geld für gute Arbeit – nach Tarif
Von Stefan Körzell
Tariflöhne als Regel, nicht als Luxus – das hat sich die Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Und das ist verdammt wichtig, denn der Staat plant in den kommenden Jahren Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur. Als großer Auftraggeber kommt ihm damit besondere Verantwortung zu. Und die muss er endlich nutzen, indem er ausschließlich Unternehmen beauftragt, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen garantieren. Nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten hierzulande arbeiten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Durch Tarifflucht entstehen unserer Gesellschaft hohe Kosten auf vielen Ebenen. Dieses Gesetz kann einen Beitrag dazu leisten, Sozialkassen, Bundeshaushalt und Einkommen der Bevölkerung mindestens in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags zu stärken. Bislang kommt bei öffentlichen Ausschreibungen meist das vermeintlich billigste Angebot zum Zuge. Doch wenn der Staat billig kauft, zahlt er mitunter doppelt. Wenn nur der niedrigste Preis zählt, fördert das Dumping-Wettbewerb. So werden Unternehmen mit Tarifverträgen benachteiligt. Im Übrigen widerspricht dies fundamental den Zielen des Vergaberechts, für ausgeglichenen Wettbewerb zwischen den Bietern zu sorgen. Deshalb muss die Botschaft des Tariftreuegesetzes unmissverständlich lauten: Öffentliche Aufträge gibt es nur für gute Arbeit nach Tarif – nicht für den, der am dreistesten kalkuliert. Tarifverträge sind der beste Garant für faire Arbeitsbedingungen, gute Löhne und hohe Qualität bei der Auftragsausführung. Den Unternehmen bringen sie Planungssicherheit und sozialen Frieden. Schon unter der Ampelregierung gab es einen mit der FDP im Wesentlichen geeinten Gesetzentwurf. Dieser ist nun Grundlage für den zweiten Anlauf. Auch Arbeitgeberverbände saßen damals mit am Tisch und haben ihre Interessen eingebracht. Jetzt stellen sie Teile dieses Kompromisses öffentlich infrage. Anstatt die Interessen ihrer tarifgebundenen Unternehmen zu vertreten, diffamieren die Verbände das Gesetz als Bürokratiemonster. Dabei zeigen das Saarland und Berlin mit ihren Landesgesetzen längst, wie es geht: Tarifgebundene Betriebe müssen lediglich ein simples zweiseitiges Formular einreichen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält jedoch noch zu viele Ausnahmen – das Parlament muss nachbessern. Bislang soll Tariftreue ab 50 000 Euro Auftragshöhe Pflicht werden. Das bedeutet, dass bis zu 30 Prozent der Aufträge nicht erfasst würden. Der Schwellenwert muss sinken. Der Staat wird in den kommenden Jahren enorm investieren. Es ist seine Pflicht, mit diesem Geld faires Unternehmertum zu würdigen und die Sozialpartnerschaft in Deutschland zu stärken.
Contra
Wirtschaft braucht Freiheit – keinen Zwang
Von Steffen Kampeter
Bundestariftreuegesetz. Ein Wortungetüm – und wie so oft haben diese sperrigen Begriffe in der Praxis eine verheerende Auswirkung auf unseren Standort. Wir Arbeitgeber setzen diesem Wortungetüm einen so simplen wie logischen Satz entgegen: Wirtschaft braucht Freiheit. Nach diesem Grundsatz sollte in Zeiten der Rezession und der geopolitischen Spannungen Politik gemacht werden. Das sogenannte Tariftreuegesetz hat mit Freiheit nichts zu tun. Und mit Treue erst recht nicht. Treue ist freiwillig und beruht auf Gegenseitigkeit. Daher spreche ich von einem Tarifzwangsgesetz. Dieses Gesetz ist ein weiteres Korsett für Unternehmen – und es ist ein Anti-Wachstumsgesetz. Es offenbart ein erschreckendes Bild von Unternehmertum, geprägt von Misstrauen und Regulierungssucht. Es generiert neue Bürokratie. Es schließt kleinere Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen aus. Und es blockiert den Weg zu mehr Tarifbindung. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Tarifverträge gelten sollen. Diese Form der Tarifzensur widerspricht dem Grundgesetz und auch dem EU-Recht. Wir haben es hier mit einem Angriff auf die Tarifautonomie zu tun. Wir kennen das Muster: Der Staat mischt sich in Dinge ein, aus denen er sich raushalten sollte – wir kennen das von der Mindestlohnentscheidung der Ampel. Löhne werden in Deutschland von den Sozialpartnern ausgehandelt – dieser Grundsatz muss weiterhin gelten. Das Prinzip des – oft hart erstrittenen – Kompromisses zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist eine der Säulen der Sozialen Marktwirtschaft. Mit dieser Wirtschaftsordnung fährt unser Land seit Jahrzehnten gut und erfolgreich. Wer das Tariftreuegesetz begrüßt, beschädigt mutwillig diese Säule. Wer die Tarifbindung wirklich stärken will, muss den Sozialpartnern die nötige Beinfreiheit lassen. Und noch ein Hinweis zum Schluss: Steigende Nettolöhne gibt es, wenn der Staat den Nettoklau bei den Beschäftigten beendet – und ihnen nach den nötigen Sozialstaatsreformen endlich wieder mehr Netto vom Brutto lässt. Darauf sollte sich die Politik konzentrieren.
Pro
Öffentliches Geld für gute Arbeit – nach Tarif
Von Stefan Körzell
Tariflöhne als Regel, nicht als Luxus – das hat sich die Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Und das ist verdammt wichtig, denn der Staat plant in den kommenden Jahren Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur. Als großer Auftraggeber kommt ihm damit besondere Verantwortung zu. Und die muss er endlich nutzen, indem er ausschließlich Unternehmen beauftragt, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen garantieren. Nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten hierzulande arbeiten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Durch Tarifflucht entstehen unserer Gesellschaft hohe Kosten auf vielen Ebenen. Dieses Gesetz kann einen Beitrag dazu leisten, Sozialkassen, Bundeshaushalt und Einkommen der Bevölkerung mindestens in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags zu stärken. Bislang kommt bei öffentlichen Ausschreibungen meist das vermeintlich billigste Angebot zum Zuge. Doch wenn der Staat billig kauft, zahlt er mitunter doppelt. Wenn nur der niedrigste Preis zählt, fördert das Dumping-Wettbewerb. So werden Unternehmen mit Tarifverträgen benachteiligt. Im Übrigen widerspricht dies fundamental den Zielen des Vergaberechts, für ausgeglichenen Wettbewerb zwischen den Bietern zu sorgen. Deshalb muss die Botschaft des Tariftreuegesetzes unmissverständlich lauten: Öffentliche Aufträge gibt es nur für gute Arbeit nach Tarif – nicht für den, der am dreistesten kalkuliert. Tarifverträge sind der beste Garant für faire Arbeitsbedingungen, gute Löhne und hohe Qualität bei der Auftragsausführung. Den Unternehmen bringen sie Planungssicherheit und sozialen Frieden. Schon unter der Ampelregierung gab es einen mit der FDP im Wesentlichen geeinten Gesetzentwurf. Dieser ist nun Grundlage für den zweiten Anlauf. Auch Arbeitgeberverbände saßen damals mit am Tisch und haben ihre Interessen eingebracht. Jetzt stellen sie Teile dieses Kompromisses öffentlich infrage. Anstatt die Interessen ihrer tarifgebundenen Unternehmen zu vertreten, diffamieren die Verbände das Gesetz als Bürokratiemonster. Dabei zeigen das Saarland und Berlin mit ihren Landesgesetzen längst, wie es geht: Tarifgebundene Betriebe müssen lediglich ein simples zweiseitiges Formular einreichen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält jedoch noch zu viele Ausnahmen – das Parlament muss nachbessern. Bislang soll Tariftreue ab 50 000 Euro Auftragshöhe Pflicht werden. Das bedeutet, dass bis zu 30 Prozent der Aufträge nicht erfasst würden. Der Schwellenwert muss sinken. Der Staat wird in den kommenden Jahren enorm investieren. Es ist seine Pflicht, mit diesem Geld faires Unternehmertum zu würdigen und die Sozialpartnerschaft in Deutschland zu stärken.
Contra
Wirtschaft braucht Freiheit – keinen Zwang
Von Steffen Kampeter
Bundestariftreuegesetz. Ein Wortungetüm – und wie so oft haben diese sperrigen Begriffe in der Praxis eine verheerende Auswirkung auf unseren Standort. Wir Arbeitgeber setzen diesem Wortungetüm einen so simplen wie logischen Satz entgegen: Wirtschaft braucht Freiheit. Nach diesem Grundsatz sollte in Zeiten der Rezession und der geopolitischen Spannungen Politik gemacht werden. Das sogenannte Tariftreuegesetz hat mit Freiheit nichts zu tun. Und mit Treue erst recht nicht. Treue ist freiwillig und beruht auf Gegenseitigkeit. Daher spreche ich von einem Tarifzwangsgesetz. Dieses Gesetz ist ein weiteres Korsett für Unternehmen – und es ist ein Anti-Wachstumsgesetz. Es offenbart ein erschreckendes Bild von Unternehmertum, geprägt von Misstrauen und Regulierungssucht. Es generiert neue Bürokratie. Es schließt kleinere Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen aus. Und es blockiert den Weg zu mehr Tarifbindung. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Tarifverträge gelten sollen. Diese Form der Tarifzensur widerspricht dem Grundgesetz und auch dem EU-Recht. Wir haben es hier mit einem Angriff auf die Tarifautonomie zu tun. Wir kennen das Muster: Der Staat mischt sich in Dinge ein, aus denen er sich raushalten sollte – wir kennen das von der Mindestlohnentscheidung der Ampel. Löhne werden in Deutschland von den Sozialpartnern ausgehandelt – dieser Grundsatz muss weiterhin gelten. Das Prinzip des – oft hart erstrittenen – Kompromisses zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist eine der Säulen der Sozialen Marktwirtschaft. Mit dieser Wirtschaftsordnung fährt unser Land seit Jahrzehnten gut und erfolgreich. Wer das Tariftreuegesetz begrüßt, beschädigt mutwillig diese Säule. Wer die Tarifbindung wirklich stärken will, muss den Sozialpartnern die nötige Beinfreiheit lassen. Und noch ein Hinweis zum Schluss: Steigende Nettolöhne gibt es, wenn der Staat den Nettoklau bei den Beschäftigten beendet – und ihnen nach den nötigen Sozialstaatsreformen endlich wieder mehr Netto vom Brutto lässt. Darauf sollte sich die Politik konzentrieren.














